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1. Allgemeine Geschäftsbedingung § 1 Präambel: Die Messezimmervermittlung Schwenteck, Kleine Düwelstr. 26 in 30171 Hannover ist ausschließlich als Vermittler von Privatzimmer tätig. Im Rahmen der Vermittlung ist die Messezimmervermittlung Schwenteck bevollmächtigt in Vertretung des Vermieters Beherbergungsverträge abzuschließen. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Messezimmervermittlung Schwenteck berechtigt sich Untervermittler (Reisebüros) zu bedienen. Die Messezimmervermittlung Schwenteck haftet nur für Ihre Vermittlungstätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere besteht keine Haftung bei Nichterfüllung des Beherbergungsvertrages. Gerichtsstand ist Hannover. § 2 Buchung Durch den schriftliche Buchungsauftrag seitens des Mieters und der Übersendung des selbigen zu Händen der Messezimmervermittlung Schwenteck kommt ein Reise- und Beherbergungsvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter der Unterkunft zustande. Mit dem Buchungsauftrag bestätigt der Mieter verbindlich die gesamten Unterbringungskosten, die sich aus der Miete und der Provision für den Vermittler und Untervermittler zusammensetzen, gemäß dem ihm von der Messezimmervermittlung Schwenteck erstellten, vorliegenden Angebotes. Der Vermittlungsvorgang ist mit der Buchungsbestätigung und Übermittlung der Anschrift des Privatvermieters für die Messezimmervermittlung Schwenteck abgeschlossen.§ 3 Bezahlung Die Messezimmervermittlung Schwenteck ist seitens des Privatzimmeranbieters ermächtigt und beauftragt, direkt die vereinbarten Miete nach erfolgter schriftlicher Buchung in voller Höhe zu vereinnahmen. Die gesamten Unterbringungskosten ( Miete + Provision ) sind bei Buchung fällig. Für den Gast entstehen für die Inanspruchnahme des Vermittlers oder seiner Untervermittler keine weiteren Kosten, da die Provision für die Tätigkeit des Vermittlers und eines möglicherweise eingeschalteten Untervermittlers (Reisebüro) in den Unterbringungskosten inkludiert sind. Die Provision für die Tätigkeit des Vermittlers und des Untervermittlers beträgt 20% von den Unterbringungskosten. § 4 Stornierung Der Gast kann vor dem vereinbarten Reisetag die Buchung durch ausdrückliche schriftliche Erklärung ausschließlich gegenüber der Messezimmervermittlung Schwenteck stornieren. Im Falle einer Stornierung ist die Messezimmervermittlung Schwenteck vom Privatzimmeranbieter beauftragt direkt die schon vereinnahmten Miete an den Kunden zurückzuzahlen, jedoch unter Einbehalt folgender Stornogebühren. Die Provision des Vermittlers bleibt von einer Stornierung unberührt.
Die Prozentzahlen beziehen sich hierbei auf die Miete. Die Stornogebühren berücksichtigen unter anderem die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit seiner Stornierung oder seinem no show (d.h. Nicht- Anreise trotz Buchung ohne durchgeführte Stornierung) keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die in vorstehenden Pauschalen ausgewiesenen Kosten. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die durch die Messezimmervermittlung Schwenteck vermittelten Beherbergungsverträge Der auf der Buchungsbestätigung genannte Vermieter hat die Messezimmervermittlung Schwenteck, Kleine Düwelstr. 26 in 30171 Hannover beauftragt, die von ihm angebotenen Unterkünfte zu vermitteln, den Beherbergungsvertrag in Vertretung abzuschließen, die Miete zu vereinnahmen, den Zahlungsverkehr durchzuführen und Stornos nach folgenden Vorgaben abzuwickeln:
Der Vermieter haftet nur für schuldhaftes Handeln. Forderungen des Gastes gegenüber dem Vermieter infolge der Einrede eines Mangels sind direkt an den Vermieter zu stellen. Der Vermittlungsvorgang ist mit der Buchungsbestätigung und Übermittlung der Anschrift des Privatvermieters durch die Messezimmervermittlung Schwenteck für diese abgeschlossen. |